Arbeitsrecht

Das im Schweizerischen Obligationenrecht (OR) geregelte Arbeitsrecht – eigentlich Arbeitsvertragsrecht – regelt die privatwirtschaftliche Rechtsbeziehung zwischen einem Arbeitgeber und einem unselbständigen Arbeitnehmer. Zahlreiche Bestimmungen des Arbeitsrechts schreiben die Schriftform für individuelle Abreden zwischen den Arbeitsvertragsparteien vor. Wird gegen das Gebot der Schriftlichkeit verstossen, ist die Abrede zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer ungültig. An Stelle der ungültigen Abrede treten die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, eine früher getroffene schriftliche Vereinbarung oder branchenübliche Arbeitsbedingungen.

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