Mietrecht

Das Mietrecht ist im Schweizerischen Obligationenrecht geregelt (OR). Besonders wichtig für das Mietrecht ist auch die Rechtsprechung der Gerichte. Der Mietvertrag ist von grosser praktischer Bedeutung. Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zum Gebrauch auf Zeit zu überlassen. Der Mieter entrichtet dafür einen Mietzins. Der Mietvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit keiner besonderen Form. Das Mietrecht ist insbesondere auf Wohn- und Geschäftsräume ausgerichtet.

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Mietverhältnis? Möchten Sie wissen, welche Rechte Ihnen in der Schweiz als Mieter oder Vermieter zustehen und wie Sie diese geltend zu machen haben? Gerne berate ich Sie umfassend und zeige Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.